Institutionelle Akkreditierung
Die institutionelle Akkreditierung ist eine Voraussetzung, die alle Hochschulen und Institutionen im universitären Bereich erfüllen müssen, die sich als solche bezeichnen und die damit verbundenen Titel verleihen möchten. Sie ist obligatorisch und ergibt sich aus dem Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz (HFKG) aus dem Jahr 2015 und dem politischen Willen, die schweizerischen Hochschulen zu koordinieren. Eine gesetzliche Verpflichtung, vor allem, um Anspruch auf Fördermittel zu haben, aber auch eine Chance zur Selbstevaluierung und Optimierung.
Wir haben beschlossen, diesen Prozess unter die Leitungs einer Steuerungsgruppe zu stellen, die sich aus Vertretern aller beteiligten Parteien zusammensetzt, beispielsweise aus Studierenden und Lehrpersonen.